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   BayObLG, 25.02.1994 - 1Z BR 110/93   

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BayObLG, 25.02.1994 - 1Z BR 110/93 (https://dejure.org/1994,7172)
BayObLG, Entscheidung vom 25.02.1994 - 1Z BR 110/93 (https://dejure.org/1994,7172)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Februar 1994 - 1Z BR 110/93 (https://dejure.org/1994,7172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments; Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments unter dem Zwang des inzwischen verstorbenen Ehemannes; Gegenseitige Erbeinsetzungen der Ehegatten; Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in einem gemeinschaftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1422
  • Rpfleger 1995, 337
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05

    Zur Testamentsauslegung - Wechselbezüglichkeit letztwilliger Verfügungen

    1a Z 80/90">NJW-RR 1991, 1288; FamRZ 1994, 1422; Senat, FGPrax 2002, 33; MüKo-BGB/Musielak, 4. Aufl., § 2270 Rn. 6).

    Für das Verhältnis der Einsetzung des überlebenden Ehegatten zum Alleinerben gegenüber der Einsetzung des Schlusserben gibt es keine Regel, die Schlüsse auf eine bestimmte übereinstimmende Willenslage beider Ehegatten zuließe (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1223/1224; FamRZ 1994, 1422).

    Es gibt auch keine allgemeine Lebenserfahrung, dass jeder der sich gegenseitig bedenkenden Ehegatten den Schlusserben nur deshalb bedenken will, weil auch der andere dies tut (BayObLG FamRZ 1994, 1422).

    Vielmehr muss der Inhalt der Erklärungen als Ganzes gewürdigt werden, einschließlich der Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, wobei stets zu prüfen ist, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teiles entsprochen hat (vgl. BGHZ 112, 229; BayObLG FamRZ 1994, 1422).

  • OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 22/21

    Zur Verneinung der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung des

    Für das Verhältnis der Einsetzung des überlebenden Ehegatten zum Alleinerben gegenüber der Einsetzung des Schlusserben gibt es keine Regel, die Schlüsse auf eine bestimmte übereinstimmende Willenslage beider Ehegatten zuließe, und es gibt auch keine allgemeine Lebenserfahrung, dass jeder der sich gegenseitig bedenkenden Ehegatten den Schlusserben nur deshalb bedenken will, weil auch der andere dies tut (BayObLG, FamRZ 1994, 1422; OLG Hamm, FamRZ 2007, 678; Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2270 Rn. 4; Johannsen, in: RGRK, a.a.O., § 2270 Rn. 9).

    Vielmehr muss der Inhalt der Erklärungen als Ganzes gewürdigt werden, einschließlich der Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, wobei stets zu prüfen ist, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teiles entsprochen habe (BayObLG, FamRZ 1994, 1422; OLG Hamm, FamRZ 2007, 678; vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1990 - IV ZR 131/89, BGHZ 112, 229, 233).

    Als Indiz für die Wechselbezüglichkeit einer Erbeinsetzung ist z.B. die ausdrückliche Hervorhebung der lebzeitigen Verfügungsbefugnis des Längstlebenden angesehen worden, da eine solche Bestimmung den Umkehrschluss nahelegt, dass eine solche Befugnis gerade nicht für Verfügungen von Todes wegen gelten soll (BayObLG, FamRZ 1994, 1422; OLG Düsseldorf, ZEV 2015, 222; Musielak, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 2270 Rn. 14; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Juli 1964 - V ZR 57/62, NJW 1964, 2056).

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2014 - 3 Wx 128/13

    Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit einer

    Für das Verhältnis der Einsetzung des überlebenden Ehegatten zum Alleinerben gegenüber der Einsetzung des Schlusserben gibt es keine Regel, die Schlüsse auf eine bestimmte Willenslage beider Ehegatten zuließe (BayObLG, BeckRS 1994, 31023028).

    allein nicht den Umkehrschluss, dass damit die erbrechtliche Verfügungsfreiheit ausgeschlossen sein soll, hält das BayOblG (Beschluss vom 25.02.1994, BeckRS 1994, 31023028) den aus dem Umstand, dass der überlebende Ehegatte zu seinen Lebzeiten frei über den Nachlass soll verfügen können, gezogenen Umkehrschluss, dass dem überlebenden Ehegatten nur zu seinen Lebzeiten, dagegen nicht von Todes wegen ein freies Verfügungsrecht habe eingeräumt werden sollen, für möglich und nahe liegend .

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - 3 Wx 82/21

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrages; Wechselbezüglichkeit

    Die dazu von der Beschwerde angeführten Entscheidungen (BayObLG, Beschluss vom 25.2.1994, 1 Z BR 110/93; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9.4.1996, 20 W 265/95) tragen indes nicht den Schluss, die Wechselbezüglichkeit der letztwilligen Verfügung sei in solchen Fällen "stets" oder "im Allgemeinen" oder zumindest "im Zweifel" beschränkt.
  • BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95

    Auslegung mehrerer nacheinander errichteter gemeinschaftlicher Testamente

    Dafür spricht nicht nur der Umstand, daß sowohl Verwandte des Ehemanns als auch Verwandte der Ehefrau bedacht worden sind (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1422), sondern insbesondere die Bestimmung, diejenige Person, verwandt oder nicht verwandt, die den Ehegatten im Alter notwendige Hilfe und Aufmerksamkeit angedeihen lasse, könne "vorab" leistungsgerecht abgefunden werden.
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